Ausbildung

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Deine Ausbildung bei der DB

Dir ist wichtig, eine Ausbildung zu finden, die zu dir passt? Wenn du deinen Schulabschluss (bald) in der Tasche hast oder dich als Erwachsene:r nochmal komplett neu orientieren möchtest, findest du bei der DB unter mehr als 50 Ausbildungsberufen deinen Einstieg. 

Wir lassen dich in deiner Ausbildung nicht allein: Deine Ausbilder:innen, deine Kolleg:innen und die Azubis der höheren Lehrjahre unterstützen dich dabei, deine Ausbildung zu meistern – und begleiten dich mit Rat und Tat auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Schon am ersten Tag erwartet dich eine große Begrüßungsveranstaltung. Und zum Start deiner Ausbildung lernst du in einem einwöchigen Seminar deine neuen Kolleg:innen besser kennen.

Deine Benefits

FAQs zur Ausbildung bei uns

Du hast noch Fragen? Kein Problem. Wir haben hier die häufigsten Fragen rund um eine Ausbildung bei der Deutschen Bahn zusammengestellt:

Wie lang dauert die Ausbildung?

Deine Ausbildungsdauer liegt in der Regel zwischen 2,5 und 3,5 Jahren – je nachdem, für welche Ausbildung du dich entscheidest und welche Vorkenntnisse und welchen Schulabschluss du mitbringst.

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Kann ich meine Ausbildung verkürzen?

Überzeugst du uns während deiner Ausbildung mit überdurchschnittlichen Leistungen, können wir die Ausbildung auch dann noch verkürzen. Bei längerer Erkrankung ist eine Verlängerung möglich, um die entstandene Wissenslücke ohne Zeitdruck aufholen zu können.

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Was ist das Masernschutzgesetz?

Das Masernschutzgesetz trat am 01.03.2020 in Kraft.

Hierin wurde verankert, dass Personen, die nach 1970 geboren wurden und in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, ihren Masernimpfschutz nachweisen müssen. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen zählen auch Berufsschulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, wenn hier überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Die Schulleiter:innen sind dann verpflichtet, den Nachweis zu überprüfen.

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Was bedeutet das Masernschutzgesetz konkret für mich?

Es besteht die Möglichkeit, dass du vor Ausbildungsstart von deiner Berufsschule aufgefordert wirst, deinen Masernimpfschutz nachzuweisen. Dazu musst du nur deinen Impfausweis vorlegen.

Am besten prüfst du vorab, ob du die Masernschutzimpfung bereits erhalten hast. Die Masernschutzimpfung kannst du bei deinem Hausarzt durchführen.

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